Familienerholungsurlaube
Das Land Niedersachsen bezuschusst Familienerholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen, um ihnen eine gemeinsame Erholung zu ermöglichen. Dies soll der Gesundheit dienen und durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft stärken.

Wie und wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Das gesamte Antragsverfahren für interessierte Familien wird von unserer Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit der eaf (Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie in Niedersachsen) durchgeführt.

Gefördert werden:
Erholungssaufenthalte von 7 bis 14 Übernachtungen
Urlaube, die alle Familienmitglieder gemeinsam verbringen
Die Urlaube sollen in familiengerechten Einrichtungen verbracht werden.

Zuschussberechtigt sind:
Eltern mit mind. 2 Kindern
Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
Familien mit mind. 1 behinderten Kind
mit geringem Einkommen

Die Zuwendungen betragen je Übernachtung
pro Elternteil 10,00 €
für Alleinerziehende 15,00 €
für jedes Kind 15,00 €
für behinderte Familienangehörige zusätzlich 10,00 €

Der Förderbetrag wird immer erst nach dem Urlaub ausgezahlt. Dies ist durch eine Bescheinigung und Rechnung zu belegen.

Für Beratung und Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin.